Wir alle halten uns an unsere hausinterne Hausordnung.
Unsere Hausordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf unserer Schule. Sie wird mit den Schüler*innen besprochen, den Eltern zur Kenntnis gebracht und ist für alle verbindlich, auch für die Lehrpersonen.
Die Regeln in einzelnen Klassen, dem Werkraum, der Ganztagesschule, der Hofpause und der Bibliothek sind ebenso Bestandteil der Hausordnung.
Erziehungsberechtigte, Kinder und Lehrpersonen begegnen sich bei auftretenden Schwierigkeiten wertschätzend und lösungsorientiert. Vertrauensvoller Umgang wird uns gelingen, wenn wir Respekt voreinander haben, wenn wir Rücksicht aufeinander nehmen und wenn wir fremdes Eigentum achten. Durch Gespräche, Austausch von Informationen und gezielte Beratung erreichen wir gegenseitiges Verständnis und klären die gegenseitigen Erwartungen.
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihr Kind die Schulpflicht erfüllt. Schulpflichtverletzungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht, bei Krankheit bleibt das Kind zu Hause. Die Eltern melden verlässlich die Abwesenheit der Lehrperson und dem/r GTS-Leiter*in. Ansteckende Krankheiten oder Lausbefall sind der Klassenlehrperson unbedingt zu melden!
Getroffene Verhaltensvereinbarungen sind zu befolgen.
Überbekleidung, Schirme und Straßenschuhe werden in der Garderobe abgelegt. Die Straßenschuhe werden geordnet hingestellt, die Hausschuhe kommen in ein Patschensackerl. Die Gänge und Klassenräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten alle Kleidungsstücke mit dem Namen des Kindes versehen werden.
Bei Katastrophenfällen haben sich die Schüler*innen strikt an die bestehenden Weisungen zu halten. Entsprechende Übungen für den Ernstfall werden regelmäßig durchgeführt.
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören (Scooter, Skateboards, …), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie sind dem Lehrer/der Lehrerin auf Verlangen auszuhändigen. Handys müssen in der Früh in der Garderobe ausgeschaltet und dürfen nach dem Unterricht in der Garderobe wieder aktiviert werden.
Klassenfenster oder Jalousien dürfen nur vom Lehrer/der Lehrerin, oder im Auftrag derselben, bedient werden. Hinauslehnen oder das Sitzen auf den Fensterbänken ist nicht erlaubt.
Aus Sicherheitsgründen darf in den Klassen, auf den Gängen und Stiegen nicht gelaufen werden.
Den Anweisungen des gesamten Lehrkörpers ist zu folgen.
Die Beaufsichtigung beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Im Interesse der SchülerInnen sollte kein Kind früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn vor der Schule sein. Unterrichtsbeginn VS1: 7:45 Uhr, VS2: 8:00 Uhr
Während des Unterrichts darf der Schüler/die Schülerin das Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung des Lehrers/der Lehrerin verlassen. Dies gilt sinngemäß auch für Schulveranstaltungen.
Während der Hofpause und nach Unterrichtsschluss dürfen die Schüler*innen nicht mehr in die Klassen. Diese werden abgesperrt.
Bei Schulveranstaltungen wird Ort, Beginn und Ende bekanntgegeben. Die gesetzliche Beaufsichtigung ist gewährleistet.
Bei anhaltenden disziplinären Problemen eines Schulkindes erfolgen folgende Schritte:
Gespräch mit dem Kind + Wiedergutmachung der geschädigten Person
Gespräch mit dem Kind + Erziehungsberechtigten
Ausschluss von Schulaktivitäten (siehe Pkt. 17)
Einschalten der BeratungslehrerI*innen / Schulsozialarbeiter*innen
Weitere Maßnahmen
Gefährdet ein Schüler/eine Schülerin durch sein oder ihr Verhalten andere Menschen oder sich selbst, kann er/sie von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Während dieser Zeit muss jedoch der Unterricht in einer anderen Klasse besucht werden.